KOM überarbeitet EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung
Wie von der KOM im vergangenen Jahr angekündigt, werden derzeit die beihilferechtlichen Leitlinien überarbeitet. Den Anfang machen nun die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung, die von der KOM am 19. April angenommen wurden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden.
Die überarbeiteten Leitlinien für Regionalbeihilfen enthalten eine Reihe gezielter Anpassungen, um Beihilfeverfahren zu vereinfachen. Die Anwendungserfahrungen der bisherigen Regeln sind ebenso in die Überarbeitung eingeflossen wie die aktuellen politischen Prioritäten der KOM. Die Leitlinien sollen zusätzliche Anreize für Investitionen in benachteiligte Regionen bzw. Gebiete schaffen. Auch die Unterstützungsquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird erhöht.
Bis Ende des Jahres sollen alle relevante beihilferechtliche Leitlinien vorgelegt werden, die eine hohe Relevanz für die Umsetzung des Europäischen Green Deal und der Europäischen Industrie- und Digitalstrategie aufzeigen. Dazu gehören die Leitlinien für Regionalbeihilfen, die IPCEI-Mitteilung, der FEI-Rahmen, die Leitlinien für Risikofinanzierung, Umwelt- und Energieleitlinien sowie die einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-VO (AGVO). Marcus Körber