KOM und UK vereinbaren enge Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen

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Fotografin: Jennifer Jacquemart
Am 25.02 haben die KOM und das Vereinigte Königreich ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Wettbewerbsrecht unterzeichnet. Das themenspezifische Abkommen ist das erste seiner Art seit dem Brexit und konzentriert sich ausschließlich auf Wettbewerbsfragen. Als Zusatzabkommen ergänzt es das Handels- und Kooperationsabkommen, das bereits allgemeine Grundlagen für die Zusammenarbeit vorsieht.
Es enthält u. a. Vorgaben zur gegenseitigen Unterrichtung über bedeutende Kartell- und Fusionsverfahren sowie eine abgestimmte Vorgehensweise bei parallelen Prüfungen. Zugleich werden verbindliche Regeln zum Schutz vertraulicher Informationen festgelegt.
In Kraft tritt das Abkommen nach Abschluss der jeweiligen Ratifizierungsverfahren. EU-seitig sind ein Ratsbeschluss und die Zustimmung des EP erforderlich. Tanja Winninger
