KOM verabschiedet überarbeitete Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

© European Union, 2023
Die KOM hat am 3. Juli den überarbeiteten delegierten Rechtsakt zu den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie einen delegierten Rechtsakt zu einem freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Beide Rechtsakte sind Teil des Omnibus-I-Pakets und sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich reduzieren.
Die überarbeiteten ESRS sehen insbesondere eine deutliche Straffung der Berichtspflichten vor. Die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte wird um mehr als 60 %, die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 % reduziert. Nach Angaben der KOM sollen dadurch die Kosten für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten je Unternehmen um mehr als 30 % sinken.
Der freiwillige Berichtsstandard richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die RL über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen. Er soll einen einheitlichen, verhältnismäßigen Referenzrahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte schaffen und es kleineren Unternehmen erleichtern, auf Anfragen von Investoren zu reagieren. Gleichzeitig legt er eine Obergrenze für die Wertschöpfungskette fest.
Die beiden Rechtsakte sind von der KOM an das EP und den Rat übermittelt worden und treten in Kraft, sofern innerhalb der Prüffrist keine Einwände erhoben werden. Tim Härtner/Christoph Frank
