KOM verhängt Strafen gegen Apple und Meta

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Die KOM verhängte erstmals Strafzahlungen nach dem Digital Markets Act (DMA) gegen die US-Techkonzerne Apple und Meta in Höhe von 500 Mio.€ und 200 Mio.€.
Apple wird vorgeworfen, App-Entwickler daran zu hindern, Verbrauchern Angebote außerhalb des Apple-App-Stores zugänglich zu machen. Dies benachteilige sowohl die App-Entwickler, die nicht sämtliche Vertriebskanäle nutzen könnten, als auch die Verbraucher, denen es verwehrt bleibt, alternative und ggf. bessere Angebote außerhalb des Apple-App-Stores zu wählen. Solche Einschränkungen sind nur dann zulässig, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass diese objektiv notwendig und angemessen sind. Einen solchen Nachweis konnte Apple laut KOM nicht liefern.
Die Strafe gegen Meta stützt die KOM auf den Vorwurf, das „Pay-or-consent-Modell“ des Konzerns sei nicht mit Unionsrecht vereinbar. Danach müssen sich Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenlosen Variante mit personalisierter Werbung entscheiden.
Beide Unternehmen kündigten an, gegen die Entscheidung juristisch vorgehen zu wollen. Ann-Kathrin Edinger / Thorsten Augustin