KOM verhängt Strafzölle gegen die USA
Die KOM hat am 9. November von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gemäß Schiedsspruch der WTO zugunsten der EU vom 26. Oktober wegen rechtswidriger Subventionen für Boeing, Gegenmaßnahmen in Form von Strafzöllen von 15 % auf Flugzeuge bzw. 25 % auf eine Reihe von landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnissen im Wert von 4 Mrd. $ jährlich aus den USA zu verhängen. Die EU strebt mit dieser Maßnahme keine Eskalation des Handelskonfliktes an, sondern hofft, auf diese Weise eine Verhandlungslösung mit den USA zu erzielen. Die Maßnahmen sind am 10. November in Kraft getreten.
Trotz aller Bemühungen seitens der EU wurden in den Verhandlungen zwischen der EU und den USA über eine einvernehmliche Beilegung der WTO-Streitigkeiten bislang keine Ergebnisse erzielt. Gleichzeitig erheben die USA bereits seit einem Jahr Strafzölle in Höhe von 7,5 Mrd. $ jährlich auf Wareneinfuhren aus der EU. Die KOM beabsichtigt, die Anwendung der Durchführungsverordnung auszusetzen, wenn die USA ihre Gegenmaßnahmen gegenüber Einfuhren aus der EU aussetzen, oder erforderlichenfalls die Höhe der Zölle anzupassen, um den Gegenmaßnahmen der USA Rechnung zu tragen. Miriam von Woedtke