KOM verklagt Deutschland aufgrund des mangelnden Schutzes in Natura-2000-Gebieten
2019 hatte die KOM ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund des mangelnden Schutzes blütenreicher Wiesen in Natura-2000-Gebieten eröffnet. Der darauffolgende Austausch zwischen KOM und Bundesregierung konnte die KOM offenbar nicht davon überzeugen, dass in Deutschland dieser spezielle Lebensraumtyp inzwischen ausreichend geschützt wird. Sie hat am 2. Dezember 2021 entschieden, deswegen ein Verfahren vor dem EuGH anzustrengen.
Deutschland soll den Schutz der Wiesen in Natura-2000-Gebieten deutlich verstärken und damit seinen Verpflichtungen aus der Habitat-Richtlinie nachkommen. Deutschland versäume es, die Verschlechterung insbesondere bei zwei Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung für Bestäuber zu verhindern: Flachland- und Berg-Mähwiesen. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken innerhalb von Naturschutzgebieten hätten sich diese Lebensräume in den letzten Jahren deutlich verkleinert oder sie seien ganz verschwunden. Auch der rechtliche Schutz der beiden Lebensraumtypen sollte aus Sicht der KOM gestärkt werden. Karsten Gödderz