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KOM verklagt Deutschland wegen Nichteinhaltung der Habitat-RL

Die KOM reichte am 18. Februar 2021 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland aufgrund einer mangelhaften Umsetzung der RL zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ein. Aus Sicht der KOM wurden identifizierte Missstände in dem seit 2015 laufenden Verfahren nicht ausgeräumt.

Dabei stellt die KOM Verstöße auf zwei Ebenen fest: Deutschland habe nicht nur zu wenig Schutzgebiete ausgewiesen, sondern auch in den fristgerecht ausgewiesenen Gebieten keine ausreichenden Erhaltungsziele festgelegt. Die KOM kritisiert hier vor allem, dass die in den Managementplänen der Schutzgebiete definierten Ziele zu ungenau und damit nur schlecht überprüfbar sind. Demnach sei keine ausreichende Berichterstattung möglich, was zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Qualität der Erhaltungsmaßnahmen führe. Karsten Gödderz

PM der KOM IP/21/412

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