KOM-Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert
Die KOM hat am 18. Mai eine Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert angenommen. Ziel ist die Förderung eines soliden, effizienten und fairen Steuersystems für Unternehmen in der EU, die Schaffung eines gerechten und stabilen Unternehmensumfeldes für ein nachhaltiges Wachstum sowie Stärkung der offenen strategischen Autonomie.
Die KOM skizziert in der Mitteilung sowohl kurzfristige Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die wirtschaftliche Erholung Europas in der Folge der Covid-19-Pandemie zu unterstützen mit dem Ziel der Sicherung angemessener öffentlicher Einnahmen, als auch eine langfristige Vision für die Unternehmensbesteuerung.
Kurzfristig, d.h. innerhalb der kommenden zwei Jahre, plant die KOM u. a. eine Stärkung der Transparenz von Großunternehmen über eine Veröffentlichungspflicht effektiver Steuersätze, Maßnahmen gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke sowie die Förderung von Eigenkapitalfinanzierungen. Ebenso hat die KOM eine Empfehlung zur innerstaatlichen Behandlung von Verlusten angenommen, von der v. a. KMU profitieren sollen, indem ein Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr ermöglicht werden soll.
Mittel- bis langfristig, d. h. bis 2023, will die KOM einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU vorlegen. Kernelement wird die Mitteilung „Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (BEFIT: Business in Europe: Framework for Income Taxation) sein. Mit BEFIT sollen Bürokratie abgebaut, Befolgungskosten gesenkt und Steuerschlupflöcher geschlossen werden. BEFIT soll auch den weiter anhängigen Vorschlag zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) ersetzen, d.h. dass die KOM den Vorschlag zur GKKB zurückziehen wird.
Darüber hinaus plant die KOM für das kommende Jahr ein Steuersymposium zum Thema „EU-Steuermix auf dem Weg zu den Zielen von 2050“. Christoph Frank