KOM veröffentlicht Vorschlag zur Revision der Fernabsatz-Finanzdienstleistungs-RL
Die KOM hat am 11. Mai ihren Vorschlag zur Revision der Fernabsatz-Finanzdienstleistungs-RL veröffentlicht. Ziel ist es eine Stärkung der Verbraucherrechte und die Förderung einer grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen. Der starke technologische Fortschritt, u.a. bei Online-Transaktionen, hat die Anpassung der Vorschriften erforderlich gemacht.
Neben einer Ausweitung des Anwendungsbereichs und einer stärkeren Harmonisierung der Vorschriften zur Durchsetzung eines gleich hohen Verbraucherschutzniveaus sind u. a. klare Definitionen über die Bereitstellung vorvertraglicher Informationen vorgesehen, wie z. B. die Nennung eines Gesamtpreises inklusive sonstiger Gebühren, Kosten und Steuern, die Angabe der Mindestlaufzeit, der E-Mail-Adresse des Unternehmens, verbunden mit einer einfacheren Wahrnehmung des 14-tägigen Widerrufsrechts, indem bei elektronischen Verkäufen Anbieter eine eindeutige Schaltfläche für den Widerruf bereitstellen müssen. Für Finanzdienstleistungsverträge, die im Internet geschlossen werden, sind zudem besondere Regelungen vorgesehen.
Damit die Vorschriften künftig auch besser durchgesetzt werden können, sollen die Aufsichtsbehörden die Möglichkeit erhalten, bei verbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen Sanktionen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes erlassen zu können. Christoph Frank