KOM will geschädigte Ökosysteme wiederherstellen
Die KOM hat am 22. Juni eine VO über die Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Die Wiederherstellung von Ökosystemen ist aus ihrer Sicht notwendig, da sich 80 % der Habitate in der EU in einem schlechten Zustand befinden.
Bis 2030 sollen daher auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden. In der VO wird dafür festgelegt, dass die Mitgliedstaaten in Lebensraumtypen Maßnahmen ergreifen müssen, für die gut definiert werden kann, wie ein wiederhergestelltes Ökosystem aussehen würde. Aber auch für marine, städtische, Fluss-, Agrar- oder Waldökosysteme, wo eine solche Definition schwieriger ist, werden verschiedene Vorgaben gemacht. In Städten und Gemeinden soll beispielsweise der Anteil der Grünflächen bis 2030 nicht schrumpfen und anschließend anwachsen. Und ein Teil der landwirtschaftlich genutzten entwässerten Moore soll wiedervernässt werden.
Die Wiederherstellungsmaßnahmen sollen aber nicht zu übermäßigen Einschränkungen führen. Einerseits schließe Renaturierung Wirtschaftstätigkeiten nicht aus. Andererseits würde jeder in Renaturierung investierte Euro eine Rendite von 8-38 € erbringen. Denn dank der Wiederherstellungsmaßnahmen könne die Natur ihre Dienstleistungen für Ernährungssicherheit, Klimaresilienz und Anpassung an den Klimawandel sowie menschliche Gesundheit besser erbringen. Karsten Gödderz
VO-Vorschlag der KOM (EN)