KOM will kombinierten Verkehr stärker fördern
Die KOM hat am 7. November einen Vorschlag zur Überarbeitung der RL über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten vorgelegt. Ziel ist es, umweltfreundliche Gütertransporte über die Schiene, über Binnenschifffahrtsstraßen oder auf See zu fördern und im Vergleich zum reinen Straßentransport wettbewerbsfähiger zu machen.
Zentrales Element des Vorschlags ist eine neue Definition des kombinierten Verkehrs (KV). Künftig soll KV alle intermodalen Transporte, welche 40% weniger externe Kosten als der reine Straßenverkehr verursachen, umfassen. Externe Kosten beziehen sich auf Schäden, welche die Verkehrsnutzer verursachen, sich aber auf die gesamte Gesellschaft auswirken. Dazu gehören z. B. Treibhausgasemissionen, Luftverschmutzung, Unfälle, Lärm und Staus.
Des Weiteren sollen die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des KV vornehmen, die über die bestehenden Steuerermäßigungen hinausgehen. Zum einen schlägt die KOM vor, den Straßenanteil von KV-Operationen von zeitlich beschränkten Fahrverboten wie Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsfahrverboten zu befreien. Zum anderen sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Strategierahmen zur Unterstützung intermodalen Verkehrs entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit des KV im Vergleich zum reinen Straßenverkehr anzugleichen.
Die KV-RL komplettiert das Paket zur Ökologisierung des Verkehrs, welches die KOM im Juli vorgelegt hatte. Dieses enthielt Legislativvorschläge zum Kapazitätsmanagement im Schienenverkehr, zu Gewichten und Abmessungen von LKW und zur CO2-Bilanzierung im Verkehrssektor sowie eine Mitteilung zur Stärkung nachhaltiger und umweltfreundlicher Verkehrsträger.
Im nächsten Schritt werden nun EP und Rat über den Vorschlag beraten. Eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode gilt als unwahrscheinlich. Michel Schlag/Tobias Bertermann