KOM will mehr Recycling bei Fahrzeugen
Die Autoherstellung gehört zu den ressourcenintensivsten Industriezweigen in Europa. Mit neuen Anforderungen an Konstruktion und Entsorgung von Fahrzeugen will die KOM nun die Kreislaufwirtschaft in der Fahrzeugindustrie verbessern. Einen Vorschlag für eine entsprechende VO hat die KOM am 13. Juli vorgestellt. Vorgaben zur Kreislauffähigkeit sollen damit im Prozess der Typengenehmigung verankert werden.
Drei Jahre nach Inkrafttreten der VO soll erreicht werden, das mindestens 85% eines Fahrzeugs wiederverwendet oder recycelt werden können, mindestens 95% wiederverwertet oder zurückgewonnen. Die Zielvorgaben für den Recyclinganteil von Plastik wird auf 25% bis 2030 gesetzt, Vorgaben für Stahl und weitere Materialien sollen folgen. Recycling soll insgesamt präziser definiert werden, und die Deponierung von unbehandeltem Auto-Schredder soll verboten werden. Außerdem werden Vorgaben gemacht für die Rückgewinnung von Schlüsselkomponenten.
Der Export von nicht mehr betriebstauglichen Fahrzeugen soll verboten werden, für die Überwachung und Durchsetzung der Exportregeln werden Regeln gesetzt. Mit nationalen Systemen erweiterter Herstellerverantwortung sollen Autohersteller außerdem die Verantwortung für die geordnete Rücknahme und Behandlung von Altfahrzeugen übernehmen. Brigitte Köhnlein