KOM will Methan-Vorgaben für Energieimporte auf 2028 verschieben

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Wegen der hohen Energiepreise will die KOM bestimmte Klimaschutzvorgaben für importierte fossile Brennstoffe um ein Jahr verschieben. Nach einem neuen Vorschlag sollen Importeure von Öl, Gas und Kohle die entsprechenden Anforderungen erst ab Anfang 2028 erfüllen müssen. Damit will die KOM zusätzliche Kosten vermeiden und die Sicherheit der Energieversorgung nicht weiter belasten.
Methan ist ein klimaschädliches Treibhausgas, das unter anderem in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien sowie bei der Öl- und Gasförderung entsteht. Seit 2024 gelten in der EU Vorschriften, nach denen Betreiber von Öl- und Gasanlagen größere Lecks aufspüren und reparieren müssen. Zudem ist das Ablassen und Abfackeln von Methan unter bestimmten Bedingungen verboten.
Ab dem 1. Januar 2027 sollten Importeure für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass die Produzenten in den Herkunftsländern ihre Methanemissionen ebenso sorgfältig überwachen und dokumentieren wie von der EU gefordert. Die Verschiebung dieser Pflicht soll Unternehmen in der Energiekrise vor zusätzlichen Kosten schützen.
An ihren Klimaschutzzielen hält die KOM nach eigenen Angaben fest. Die Verschiebung ändere weder die bestehenden Regeln noch deren Geltungsbereich, sondern betreffe lediglich den Zeitpunkt, ab dem die zusätzlichen Nachweispflichten gelten. Mehran Faraji
