Konsultation zum Bürgerenergie-Paket

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Am 19. Juni hat die KOM eine öffentliche Konsultation zu ihrer für das 4. Quartal 2025 geplanten Mitteilung über Schutz und Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Energiewende („Bürgerenergie-Paket“) begonnen, die noch bis zum 11. September läuft.
Das Paket soll keine neuen Legislativvorschläge enthalten. Die KOM will damit die Energiearmut reduzieren und die Teilnahme der Verbraucherinnen und Verbraucher am Energiemarkt fördern. Dies soll u. a. durch
Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Rechte als Verbraucher und die Bearbeitung der rechtlichen, administrativen und technischen Hürden für Energiegemeinschaften geschehen. Intelligente Stromzähler und digitale Energiedienstleistungen sollen schneller ausgebaut und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung verbraucherbezogener Vorhaben unterstützt werden. Stichworte sind hier faire Vertragsinformationen, Verbraucherschutz während des Ausstiegs aus der Nutzung von Gas, Energiegemeinschaften und die Verhinderung von Versorgungssperren bei schutzbedürftigen Haushalten. Brigitte Köhnlein