Konsultation zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-VO
Am 6. Oktober hat die KOM die Mitgliedstaaten und alle anderen Interessierten aufgefordert, zu den vorgeschlagenen Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-VO (AGVO) Stellung zu nehmen.
Mit der AGVO werden bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen für mit dem AEUV vereinbar erklärt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Anhand klarer Kriterien sollen daher potenzielle Verfälschungen des Wettbewerbs vermieden werden. Beihilfen dieser Gruppen müssen nicht vor ihrer Durchführung bei der KOM zur Genehmigung angemeldet werden. Die Freistellung bestimmter Gruppen von Beihilfen von der Anmeldepflicht macht es für Mitgliedstaaten sehr viel einfacher, zügig Beihilfen zu gewähren.
Die vorgeschlagenen Änderungen an der AGVO sollen dazu beitragen, die Weichen für eine nachhaltige Wirtschaft nach der Covid-19-Pandemie zu stellen und diesen Prozess durch die Mitgliedstaaten beihilfekonform zu begleiten. So sollen staatliche Mittel für die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft künftig leichter und schneller bereitgestellt werden können.
Eine Teilnahme an der Konsultation ist noch bis zum 8. Dezember möglich. Marcus Körber