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13. April 2023/inBeschäftigung & Soziales, Deutsch

Konsultation zur Überarbeitung der RL über Europäische Betriebsräte eingeleitet

Sozialpartner

© European Union

Die KOM hat am 11. April die erste Phase der Konsultation zu einer möglichen Überarbeitung der RL über Europäische Betriebsräte (EBR) eingeleitet. Während des sechswöchigen Anhörungszeitraums werden die europäischen Sozialpartner (z. B. der Europäische Gewerkschaftsbund) zu der Frage gehört, ob eine Überarbeitung aus ihrer Sicht notwendig ist und inwieweit die RL verbessert werden sollte.

Die Konsultation folgt auf eine legislative Entschließung des EP, die am 2. Februar mit Empfehlungen an die KOM zur Überarbeitung der RL kommuniziert und anschließend KOM und Rat übermittelt wurde. In der Entschließung bemängelte das EP insbesondere die erschwerte Rechtsdurchsetzung der Europäischen Betriebsräte in grenzüberschreitenden Fällen.

Die EBR-RL hat ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Leitungsebene eines Unternehmens und der Arbeitnehmervertretung zum Gegenstand. Unter die Gremienpflicht fallen Unternehmen, die mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigen und in mindestens zwei Mitgliedstaaten agieren.

Die europäischen Sozialpartner können nach Ablauf der ersten und zweiten Konsultationsphase in einen gemeinsamen Dialog gehen und auf den Abschluss einer Vereinbarung hinwirken. Auf diese Weise können sie die Sozialpolitik der EU aktiv mitgestalten. Agnieszka Krysztopowicz / Thorsten Augustin

PM der KOM

Konsultationspapier der KOM (EN)

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