Kroatien erfüllt Voraussetzungen zur Einführung des Euro
Die KOM hat am 1. Juni den Konvergenzbericht vorgelegt. Darin kommt sie zum Ergebnis, dass Kroatien die Bedingungen zur Einführung des Euro als Währung erfüllt, d. h. das Kriterium der Preisstabilität, das Kriterium solider öffentlicher Finanzen, das Wechselkurskriterium sowie das Kriterium für die langfristigen Zinssätze; ebenfalls erfüllt Kroatien die Rechtsanforderungen bezüglich des Vertrages sowie der Satzungen des Europäischen Systems der Zentralbanken. Unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie der Zahlungsbilanzentwicklungen sowie der Integration von Arbeits-, Produkt- und Finanzmärkten stellt die KOM deshalb fest, dass Kroatien alle Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt und damit 20. Mitglied der Eurozone werden kann.
Verbunden mit dem Konvergenzbericht, der auch die anderen Nicht-Eurozonen-Mitglieder mit Ausnahme Dänemarks untersuchte, hat die KOM auch Vorschläge für einen Beschluss des Rates sowie eine VO des Rates über die Einführung des EUR in Kroatien angenommen.
Die Annahme des Beschlusses durch den Rat soll im Juli erfolgen. Vorausgehen werden der offiziellen Annahme durch den Rat Beratungen der Eurogruppe sowie des ER, des Weiteren sind Stellungnahmen des EP und der EZB erforderlich. Christoph Frank