Längere Fristen, höhere Schwellenwerte: Ratsposition zur Kommunalabwasser-RL
Die aktuelle Überarbeitung der Kommunalabwasser-RL soll die Wirksamkeit der Abwasserreinigung in der EU verbessern. Kleinere Gemeinden werden neu einbezogen, und je nach Größe der Abwasserbehandlungsanlagen werden Fristen für die Einführung der verschiedenen Reinigungsstufen neu gesetzt.
Dazu hat der Rat am 16. Oktober seine allgemeine Ausrichtung beschlossen. Darin werden zum Teil erhebliche Fristverlängerungen, die Anhebung von Schwellenwerten, ab denen strengere Vorschriften gelten sollen, sowie eine Reihe neuer Ausnahmen befürwortet. Die Einführung einer 4. Reinigungsstufe für große Anlagen zur Entfernung von Mikroschadstoffen (z. B. Mikroplastik, Pharmazeutika) wird unterstützt. Auch der Vorschlag der KOM, die Hersteller dieser Stoffe zur Finanzierung der 4. Reinigungsstufe heranzuziehen, wird befürwortet. Da das Parlament seine Verhandlungsposition bereits am 5. Oktober bestimmt hatte, kann nun der Trilog zwischen Rat, Parlament und KOM zur endgültigen Fertigstellung der RL beginnen. Brigitte Köhnlein