Legale Migration: vorläufige Einigung zur Blaue-Karte-EU-Richtlinie
Am 17. Mai haben Rat und Europäisches Parlament (EP) im Rahmen der Trilog-Verhandlungen eine vorläufige Einigung über den Entwurf zur Überarbeitung der sogenannten Blaue-Karte-EU-Richtlinie erzielt.
In der Richtlinie sind die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen festgelegt, die zum Leben und Arbeiten in die EU ziehen.
Sie zielt darauf ab, hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anzuwerben und in der EU zu behalten, insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen den geltenden Rechtsrahmen ersetzen, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte stärker harmonisieren und die Attraktivität der Blauen-Karte-EU erhöhen. Mit der Überarbeitung der Richtlinie wird insbesondere darauf abgezielt, integrativere Zulassungskriterien zu schaffen, die Mobilität innerhalb der EU zu erleichtern, die Familienzusammenführung zu vereinfachen, Verfahren für anerkannte Arbeitgeber zu beschleunigen und einen umfangreicheren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf aus Drittstaaten stammende Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern und auf Personen, die internationalen Schutz genießen, ausgedehnt werden.
Neben der Blauen-Karte-EU sollen nationale Regelungen, die auf hoch qualifizierte Arbeitskräfte abzielen, weiterhin gelten. Allerdings ist im Entwurf eine Reihe von Bestimmungen vorgesehen, die darauf abzielen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der Blauen-Karte-EU und den nationalen Genehmigungen sicherzustellen.
Der erzielte Kompromisstext muss nun vom Rat und EP bestätigt und förmlich angenommen werden, bevor die Blaue-Karte-EU-Richtlinie in Kraft treten kann. Roberta Ferrario