Liberalisierung des Straßengüterverkehrs mit der Ukraine und Moldau
Am 28. Juni hat die EU gemeinsam mit der Ukraine und der Republik Moldau Abkommen zur teilweisen Liberalisierung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs unterzeichnet. Mit den beiden Abkommen soll der Ukraine ermöglicht werden, trotz des russischen Angriffskriegs ihre Produkte exportieren und wichtige Güter importieren zu können.
Das Abkommen mit der Ukraine erlaubt es Güterkraftverkehrsunternehmen, zunächst bis zum 30. Juni 2023 Transportoperationen zwischen der EU und der Ukraine durchzuführen. Für diese Transporte benötigen die eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer, anders als unter den UN- Straßenverkehrskonventionen von 1949 und 1968 vereinbart, neben ihren nationalen Führerscheinen keine internationalen Fahrerlaubnisse.
Das Abkommen zwischen der EU und der Republik Moldau ermöglicht zunächst bis zum 31. März 2023 die Durchführung von Transportoperationen zwischen den beiden Vertragsparteien. In diesem Fall ist jedoch keine gegenseitige Anerkennung nationaler Fahrerlaubnisse vorgesehen.
Transporte innerhalb eines EU-Mitgliedstaats oder zwischen EU-Mitgliedstaaten fallen nicht unter die neuen Regeln. Tobias Bertermann