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MFR 2021-2027 – Neue Förderperiode kann nach Zustimmung des EP und Annahme durch Rat starten

Am 16. Dezember hat das EP seine Zustimmung zum MFR 2021-2027 in Höhe von 1.074,3 Mrd. € erteilt. Damit wurde die Basis dafür gelegt, dass nach einstimmiger und formeller Annahme durch den Rat am Folgetag, den 17. Dezember, die neue Förderperiode rechtzeitig zum 1. Januar 2021 beginnen kann,, und zwar mit einem regulären EU-Haushalt, und nicht wie bereits befürchtet mit einem Nothaushalt.

Angenommen wurde vom EP ebenfalls die interinstitutionelle Vereinbarung, in der die Details über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich, die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, inkl. eines Fahrplans zu deren Einführung geregelt werden.

Schon am 15. Dezember wurde, nach Annahme durch den Rat am 14. Dezember, im Amtsblatt der EU der sog. Eigenmittelbeschluss veröffentlicht. Der Eigenmittelbeschluss bildet die Basis nicht nur für die Finanzierung des MFR 2021-2027, sondern auch für das Aufbauinstrument Next Generation EU (NGEU) in Höhe von 750 Mrd. €, wovon 360 Mrd. € überwiegend über die Aufbau- und Resilienzfazilität als Zuschüsse an die Mitgliedstaaten fließen sollen. Der Eigenmittelbeschluss muss nun von den 27 nationalen Parlamenten gemäß ihrer nationalen Verfahren gebilligt werden. Erst nach Zustimmung aller 27 nationalen Parlamente kann die KOM damit beginnen, Kredite am Kapitalmarkt zur Finanzierung von NGEU aufzunehmen.

Der Zustimmung des EP vorausgegangen war der EU-Gipfel vom 10./11. Dezember, bei dem es der deutschen Ratspräsidentschaft über eine zusätzliche Erklärung in den Schlussfolgerungen des ER gelungen war, das Veto, das von Polen und Ungarn aufgrund des ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Konditionalitätsmechanismus eingelegt worden war, aufzuheben. Christoph Frank

Zustimmung des EP

Interinstitutionelle Vereinbarung

Schlussfolgerungen des ER vom 10./11. Dezember

PM der KOM anlässlich der Einigung

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