Minderheitensprachen im Markenrecht stärker schützen

© Hanse-Office, 2025
Im Hanse-Office diskutierten Expertinnen und Experten auf Einladung des Minderheitenbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Johannes Callsen, wie Regional- und Minderheitensprachen besser im Markenrecht geschützt werden können. Anlass waren zwei Fälle aus Nordfriesland, in denen Unternehmen beschreibende Ausdrücke aus dem Nordfriesischen als Marke eintragen ließen, sodass die friesische Volksgruppe diese nicht mehr nutzen kann. Callsen bezeichnete dies als inakzeptabel und warnte vor Gefahren für Minderheitensprachen in ganz Europa.
Nach geltendem Recht dürfen alltägliche Begriffe aus Sprachen in der EU eigentlich nicht geschützt werden. Bei Minderheitensprachen wird die „relevante Öffentlichkeit“ jedoch häufig als zu klein bewertet, was die fraglichen Eintragungen ermöglichte. Callsen forderte daher eine Klärung und konsequente Anwendung der Regelungen im Unionsmarkenrecht.
Als Lösung regte er die Einrichtung eines europäischen Instituts für Regional- und Minderheitensprachen an, das Markenbehörden beraten könnte. “Als Region mit langjähriger Erfahrung und großer Kompetenz in diesem Bereich wäre Schleswig-Holstein ein guter Standort für eine solche Einrichtung”, sagte der Minderheitenbeauftragte. Leonard Eichhorn
