Mitteilung zur Definition des guten Umweltzustandes der Meere
Mit einer am 11. März veröffentlichten Mitteilung der KOM wird der gute Umweltzustand der Meere genauer definiert. Die KOM stellt darin klar, dass Schwellenwerte z. B. für den maximal zulässigen Unterwasserlärmpegel oder die maximal zulässige Abfallmenge an Stränden, die von den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene oder im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit vereinbart wurden, für die vorgeschriebene Aktualisierung der Meeresstrategien bis Oktober verwendet werden sollten.
Dies steht in Zusammenhang mit der Meeresstrategie-Rahmen-RL, die Regeln für die Überwachung und Bewertung des Meerzustands sowie für Maßnahmen zum Schutz der Meeresbiotope und zur Verminderung der Meeresverschmutzung setzt. Brigitte Köhnlein