KOM verlängert TCTF um sechs Monate
[Letzte Aktualisierung: 20. November]
Die KOM hat zwei Abschnitte des „Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung, (TCTF)“ bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
Die Verlängerung betrifft zum einen den Teil der sog. begrenzten Beihilfebeträge. Dadurch kann den Unternehmen staatliche Unterstützung gewährt werden, die von der Aggression Russlands gegen die Ukraine und/oder von den verhängten Sanktionen oder den daraufhin ergriffenen Gegenmaßnahmen betroffen sind.
Außerdem werden die für begrenzte Beihilfebeträge geltenden Obergrenzen von 250.000 € auf 280.000 € für die Landwirtschaft, von 300.000 € auf 335.000 € für Fischerei und Aquakultur und von 2 Mio. € auf 2,25 Mio. € für alle anderen Sektoren angehoben.
Zum anderen wird der Abschnitt zu Mehrkosten aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Erdgas- und Strompreise verlängert. Dadurch ist eine vorübergehende Unterstützung für Unternehmen möglich, die den außergewöhnlich starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise möglicherweise nicht kurzfristig weitergeben oder auffangen können.
Die übrigen Abschnitte des TCTF über Liquiditätshilfen in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen sowie Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage werden nicht über den 31. Dezember hinaus verlängert. Die Abschnitte, die darauf abzielen, den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Abhängigkeit von Brennstoffen zu verringern, sind von dem Vorschlagsentwurf ebenfalls nicht betroffen und werden weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Tanja Winninger