Nach dem EP legt auch der Rat seine Verhandlungsposition für die Batterien-VO fest
Der Rat Umwelt hat auf seiner Sitzung am 17. März eine Allgemeine Ausrichtung zur Batterien-VO erreicht. Da das EP am 10. März ebenfalls seine Position festgelegt hatte, können die Verhandlungen zwischen den Ko-Gesetzgebern nun beginnen. Wie auch das EP zeigt sich der Rat mit den Grundzügen des KOM-Vorschlags durchaus einverstanden. So sollen Aspekte wie der Batterien-Pass, der CO2-Fußabdruck für Traktions- und Industriebatterien, die erweiterte Herstellerverantwortung und unternehmerische Sorgfaltspflichten sowie Vorschriften zu Sammelzielen, zum Rezyklatanteil und zu gefährlichen Substanzen Teil der VO bleiben. Die von der KOM formulierten Ziele zum Rezyklatanteil oder zur Sammlung von Altbatterien erhöht der Rat nicht. Im Gegensatz zum EP möchten die Mitgliedstaaten die Einführung der meisten Vorschriften eher verzögern als beschleunigen.
Der Rat folgt allerdings dem Beispiel des EP bei der Aufnahme von Batterien für leichte Verkehrsmittel wie Elektroroller oder -fahrräder einschließlich eines eigenen Sammelziels. Auch sollen aus Sicht der Mitgliedstaaten Batterien aus Produkten oder leichten Verkehrsfahrzeugen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der VO leicht zu entfernen sein.
Eine weitere Änderung betrifft die Einführung einer doppelten Rechtsgrundlage: Die MS wollen damit den doppelten Zweck des Verordnungsentwurfs – Funktionieren des Binnenmarkts und Schutz der Umwelt – widerspiegeln. Karsten Gödderz
PM des Rats (EN)