Nachhaltigere Produkte: die neue Ökodesign-VO
Die Verhandlungsführer von EP und Rat haben sich am 5. Dezember auf eine Aktualisierung der Ökodesign-VO geeinigt. Mit der VO wird ein einheitlicher Rahmen für Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte auf dem Binnenmarkt geschaffen. Sie gilt für fast alle Produktkategorien mit Ausnahme von Lebensmitteln, medizinischen Produkten und lebenden Organismen.
Die Palette der berücksichtigten Eigenschaften wird mit der neuen VO gegenüber den bisher geltenden Regeln erweitert und umfasst neben der Energie- und Ressourceneffizienz nun auch Haltbarkeit, Wartungsfreundlichkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Die KOM wird durch delegierte Rechtsakte Anforderungen an die einzelnen Produkte setzen. Dabei sollen auch Praktiken berücksichtigt werden, mit denen die Lebensdauer eines Produktes verkürzt wird, z. B. durch die Konstruktion, die Nichtverfügbarkeit von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen oder fehlende Software-Updates. Mit einem digitalen Produktpass soll über die Nachhaltigkeit der Produkte informiert werden, Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Informationen auf einer Internetplattform vergleichen können. Es wird ein direktes Verbot der Vernichtung von Textilien und Schuhen eingeführt, das zwei Jahre nach Inkrafttreten der VO wirksam wird. Wirtschaftsakteure, die unverkaufte Waren vernichten, müssen jährlich über die vernichteten Mengen und die Gründe für die Vernichtung berichten.
Die KOM wird außerdem ermächtigt, durch delegierte Rechtsakte Vernichtungsverbote für weitere Erzeugnisse einzuführen. Mit Hilfe von Durchführungsrechtsakten kann die KOM zudem verbindliche Anforderungen an öffentliche Aufträge erlassen, um die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten zu fördern. Brigitte Köhnlein