Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen: vorläufige politische Einigung erzielt
Zum Ende der französischen Ratspräsidentschaft haben Rat und EP am 21. Juni im Rahmen von Trilogverhandlungen eine vorläufige politische Einigung über die RL zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt. Ziel der RL ist es, dass Unternehmen über die Einführung detaillierterer Berichtspflichten mehr Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen wie z. B. Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechten und Governance-Faktoren offenlegen müssen. Mit der CSRD wird zudem eine Zertifzierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein besserer Zugang zu Informationen eingeführt, indem im Lagebericht ein gesonderter Abschnitt für diese Zwecke vorgeschrieben wird.
Die neue Regelung soll für alle großen Unternehmen gelten, d. h. dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Mio. € Umsatz erfasst sind, und zwar unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Börsennotierte KMU werden während eines Übergangszeitraums bis 2028 von der Anwendung der RL ausgenommen. Gelten sollen die Regeln auch für Nicht-EU-Unternehmen, sofern sie auf dem EU-Markt einen Jahresumsatz von mindestens 150 Mio. € erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in der EU haben.
Vorgesehen ist eine Anwendung in drei Stufen: Zunächst sollen zum 1. Januar 2024 alle Unternehmen erfasst sein, die bereits der RL über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. In einem zweiten Schritt soll die RL für große Unternehmen gelten, die bislang nicht von vorgenannter RL erfasst sind. Ab 1. Januar 2026 sollen die neuen Regeln dann für börsennotierte KMU sowie kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen gelten.
Die nun erzielte vorläufige politische Einigung muss vom EP und dem Rat förmlich angenommen werden. Christoph Frank
PM des EP (EN)