Netto-Null-Industrie-VO: Trilogverhandlungen möglich
Nachdem das EP seine Position bereits festgelegt hatte, hat der Rat mit der Erzielung einer allgemeinen Ausrichtung am 7. Dezember die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Trilogverhandlungen zur Netto-Null-Industrie-VO beginnen können. Dies ist für Mitte Dezember geplant.
In seiner Position sieht der Rat wie im Ursprungsvorschlag der KOM zwei Listen von Netto-Null-Technologien vor, eine für strategische und eine für nicht-strategische Technologien. Nukleartechnologien und nachhaltige alternative Kraftstoffe werden neu als strategische Technologien aufgenommen, wobei einige EU-Länder, darunter Deutschland, eine ablehnende Position zur Rolle der Atomkraft vertreten. Festgelegt wurde daher ebenfalls, dass die Aufnahme dieser Technologien keinerlei Präjudiz für die Struktur der Energieversorgung eines Mitgliedstaates noch die Zuweisung von EU-Mitteln sein darf.
Hinsichtlich der Genehmigungsverfahren schlägt der Rat ähnlich dem EP vor, Beschleunigungsgebiete für Netto-Null-Technologie-Projekte auszuweisen. Dabei sollen eine einzige Anlaufstelle in jedem EU-Land und die vollständige Digitalisierung der Verfahren sicherstellen, dass Genehmigungen effizient und zügig erteilt werden.
Im Bereich der öffentlichen Beschaffung legt der Rat verbindliche Mindestanforderungen für ökologische Nachhaltigkeit fest. Die genauen Bestimmungen sollen jedoch erst in einem Durchführungsakt durch die KOM festgelegt werden. Weitere Regelungen beinhalten mögliche Ausschlüsse, beispielsweise von chinesischen Firmen bei Vergabeverfahren, analog zur Position des EP. Tanja Winninger