Neue Auslegungsleitlinien für öffentliche Aufträge im Personenverkehr
Am 22. Juni hat die KOM überarbeitete Auslegungsleitlinien zur VO über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. In der VO ist geregelt, unter welchen Bedingungen Behörden öffentliche Personenverkehrsdienste organisieren und finanziell fördern dürfen. Mit den Leitlinien wiederum möchte die KOM ihre Interpretation einiger Bestimmungen der VO darlegen.
Gegenstand der neuen Auslegungsleitlinien sind in erster Linie die Vorschriften für die Vergabeprozesse öffentlicher Aufträge im Personenverkehr sowie Regelungen für den Arbeitnehmerschutz bei einem Betreiberwechsel, die im Jahr 2016 im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets eingeführt wurden.
Mit der Veröffentlichung möchte die KOM Rechtssicherheit für beteiligte Akteure schaffen, für mehr Kosteneffizienz im Personenverkehr sorgen und den Wettbewerb im Binnenmarkt schützen. Dies soll den öffentlichen Personenverkehr insgesamt stärken und damit die Dekarbonisierung des Verkehrssektors fördern, wie es von der KOM im Rahmen ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität angestrebt wird. Finn-Lukas Uloth/Tobias Bertermann