Neue COVID-19-Reisebestimmungen in der EU
Der Rat hat am 25. Januar eine Aktualisierung der Empfehlung zu den COVID-19-Reisebestimmungen in der EU angenommen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass für mögliche Einschränkungen der Reisefreiheit nicht mehr die pandemische Lage in einer Region oder einem Mitgliedstaat entscheidend sein soll, sondern ob die Person mittels eines digitalen COVID-19-Zertifikats nachweisen kann, dass sie geimpft, genesen oder getestet ist.
Als geimpft gilt, wer entweder bereits eine Auffrischungsimpfung oder die letzte Dosis der ersten Impfreihe – je nach Impfstoff ein oder zwei Dosen – innerhalb der letzten 270 Tage, aber nicht weniger als 14 Tagen erhalten hat. Alternativ kann auch ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden, das im Falle eines PCR-Tests nicht länger als 72 Stunden oder im Falle eines Antigen-Tests maximal 24 Stunden zurückliegen darf. Als genesen gelten Personen, deren positives Testergebnis nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
Diese Regelung gilt allerdings nicht für Gebiete mit einer sehr hohen Ansteckungsgefahr. Da derzeit fast die gesamte EU sehr hohe Fallzahlen aufweist, wird die Änderung nach ihrem Inkrafttreten am 1. Februar in der Praxis erst einmal zu wenig Veränderungen führen. Bei sinkenden Fallzahlen werden von den Änderungen dann vor allem die Personen profitieren, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, da die Gültigkeit des COVID-Zertifikats in diesem Fall keinen zeitlichen Einschränkungen unterliegt. Klaas de Boer