Neue deutsche Förderregelung für den Seeverkehr genehmigt
Am 9. Dezember hat die GD Wettbewerb die Änderung der deutschen Förderregelung für den Seeverkehr genehmigt. Hiervon umfasst ist auch die beantragte Aufstockung der Fördermittel um 2,5 Mio. € auf 46,5 Mio. € pro Jahr. Die Genehmigung der Regelung gilt bis 31. Dezember 2027. Sie wird künftig nicht nur für Schiffe des deutschen Schiffsregisters gelten, sondern ebenfalls für Schiffe, die in einem Schiffsregister eines Landes des EWR eingetragen sind.
Für die KOM sind die geänderten deutschen Regelung mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr weiterhin vereinbar. Die Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrssektors der EU werde hierdurch nicht verzerrt.
Von der beihilferechtlichen Genehmigung profitieren Schifffahrtsunternehmen, die Seeleute an Bord förderfähiger Schiffe beschäftigen. Die deutschen Sozialbeiträge für ihre Seeleute dürfen weiterhin ermäßigt erhoben werden. Marcus Körber