Neue Emissionsziele für die Mitgliedstaaten
Am 28. Juni hat die KOM die nationalen Emissionszuweisungen für dieses Jahr sowie die beiden Folgejahre 2024 und 2025 nach der Lastenteilungs-VO veröffentlicht. Diese bestimmen, wie viele Treibhausgase die Mitgliedstaaten in den Sektoren inländischer Verkehr, Landwirtschaft, Bau, Abfall und kleine und mittlere Unternehmen ausstoßen dürfen. Damit wurden die jährlichen Emissionszuteilungen an die kürzlich vereinbarten, ehrgeizigeren Ziele für 2030 angepasst. Bis 2030 sollen die Emissionen in diesen Sektoren, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen, um 40% im Vergleich zu 2005 gesenkt werden, bislang waren 30% vorgesehen.
Die im Rahmen der Lastenteilung geregelten Sektoren erzeugen zusammen rund 60% der Treibhausgasemissionen der EU. Nun müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Energie- und Klimapläne für 2021-2030 bis zum 30. Juni 2024 an die neuen Ziele anpassen.
Zwischen 2005 und 2020 sanken die Treibhausgasemissionen in den oben genannten Sektoren um 16,5%. Die KOM überwacht die Entwicklung der Emissionseinsparungen und veröffentlicht regelmäßig Fortschrittsberichte über die Klimapolitik. Johann Schmolke/Brigitte Köhnlein