Neue Gebäudeenergie-RL im EP angenommen
Das EP hat am 12. März der bereits gefundenen Trilogeinigung mit dem Rat zur neuen Gebäudeenergie-RL zugestimmt. Im Anschluss muss der Rat noch formal zustimmen, dann kann die RL nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft treten.
Mit der neuen Regelung sollen die Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU schrittweise gesenkt werden, bis 2050 Klimaneutralität erreicht ist. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass neue Gebäude im Besitz von öffentlichen Einrichtungen ab 2028 und alle neuen Gebäude ab 2030 emissionsfrei sind. Nationale Renovierungspläne für Gebäude mit Renovierungszielen für 2030, 2040 und 2050 müssen aufgestellt werden. Dabei muss auch dargelegt werden, welche Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heiz- und Kühlsystemen ergriffen werden, um bis 2040 schrittweise aus der Nutzung fossiler Brennstoffe auszusteigen. Für Nichtwohngebäude werden Minimalstandards gesetzt mit dem Ziel, die 16 % schlechtesten Gebäude bis 2030 und die 26 % schlechtesten Gebäude bis 2033 zu renovieren. Für Wohngebäude ist ein nationaler Zielpfad festzulegen, der bis 2030 zu einer Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs im Gebäudebestand um 16 % und bis 2035 um 20-22 % führt.
Bestimmte Gebäudekategorien wie historische Gebäude, landwirtschaftliche Gebäude und Gebäude im Besitz der Streitkräfte können ausgenommen werden. Weitere Regelungen in der RL betreffen den Einsatz von Solarenergie und die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Brigitte Köhnlein