Neue gentechnische Methoden zur Pflanzenzüchtung – EP findet Position
Derzeit unterliegen alle Pflanzen, die mit Hilfe gentechnischer Methoden gezüchtet worden sind, den gleichen rechtlichen Regeln. Die KOM hatte jedoch im Juli 2023 einen Vorschlag vorgelegt, um die Vorschriften für bestimmte, mittels neuer Methoden der Gentechnik veränderte Pflanzen zu liberalisieren. Am 7. Februar hat das EP nun seinen Standpunkt zur VO über neue genetische Techniken (NGTs) in der Pflanzenzüchtung bestimmt.
Das EP befürwortet mit seinem Beschluss mehrheitlich, für NGT Pflanzen wie vorgeschlagen zwei verschiedene Kategorien einzuführen. Diejenigen, welche als gleichwertig mit konventionell erzeugten Pflanzen angesehen werden (NGT 1-Pflanzen), wären von den Anforderungen der Gesetzgebung für gentechnisch veränderte Organismen ausgenommen, während andere NGT-Pflanzen (NGT 2-Pflanzen) weiterhin strengere Anforderungen erfüllen müssten. Die Abgeordneten sprechen sich dabei für die Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht für alle Produkte aus NGT-Pflanzen aus, unabhängig aus welcher Kategorie. In der Produktion biologischer Lebensmittel sollen zudem alle NGT-Pflanzen verboten bleiben. Derartige Pflanzen, ihre Teile, genetische Informationen und Verfahrensmerkmale sollen nach der Position des EP nicht patentierbar sein. Die Definition, wann eine gentechnisch veränderte Pflanze in die Kategorie NGT 1-Pflanzen fällt, soll zudem in einer Reihe von Details geändert werden. Über die Verhandlungsposition des Rates zu der Vorlage steht eine Entscheidung noch aus. Brigitte Köhnlein