Neue Grundsätze für die Bewertung schädlicher Stoffe
Um den Ausstieg aus der Nutzung der gefährlichsten Stoffe für nicht essentielle Anwendungen zu beschleunigen und gleichzeitig für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen, hat die KOM am 22. April im Zusammenhang mit der Chemikalienstrategie das Konzept der wesentlichen Verwendungszwecke („essential use concept“) vorgelegt. Damit soll festgelegt werden, dass in Fällen, in denen die Verwendung eines gefährlichen Stoffs für Gesundheitsschutz, Sicherheit oder für das Funktionieren der Gesellschaft erforderlich ist und gleichzeitig keine annehmbaren Alternativen existieren, dieser Stoff für genau diesen Zweck für einen bestimmten Zeitraum weiterverwendet werden kann.
Detaillierte Bestimmungen dazu sollen in spezifischen EU-Rechtsvorschriften festgelegt werden, erst dann wird das Konzept rechtliche Wirkung entfalten. Damit soll vorhersehbar werden, welche chemische Stoffe für welche Verwendungen im Rahmen künftiger Regulierungsprozesse schrittweise aus der Nutzung genommen werden und welche – wenn alternativlos – weiterhin zur Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse verwendet werden können. Brigitte Köhnlein