Neue Luftqualitäts-RL endgültig bestätigt
Ab 2030 gelten in der EU strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe. Der Rat hat am 14. Oktober die entsprechend überarbeitete Luftqualitäts-RL endgültig angenommen. Sie legt u. a. für Feinstaub PM10 und PM2,5, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid neue Luftqualitätsnormen für das Jahr 2030 fest.
Die Mitgliedstaaten können dabei unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung beantragen. Außerdem sollen in Zukunft Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, Schadenersatz zu fordern, wenn ihre Gesundheit durch einen Verstoß gegen die festgelegten Luftqualitätsvorschriften geschädigt wurde. Brigitte Köhnlein