Neue Regeln für Daten von kurzzeitigen Vermietungen
Der Rat hat am 18. März eine VO über die Erhebung und den Austausch von Daten bei kurzfristiger Vermietung von Unterkünften angenommen. Ziel ist es, die kurzfristige Vermietung von Wohnraum transparenter zu machen.
Kurzzeitvermietungen, also die Vermietung von Wohnungen, Häusern oder Zimmern zur Beherbergung von Touristen und Reisenden machen fast ein Viertel aller touristischen Übernachtungen in der EU aus. Mit den neuen Regelungen werden individuelle Registrierungsnummern eingeführt. Ohne Registrierungsnummer soll es dann nicht mehr möglich sein, Dienstleistungen im Bereich der Kurzfristvermietung anzubieten. Die Online-Plattformen werden zudem verpflichtet, regelmäßig über die Vermietungen ihrer Gastgeber zu informieren, und zwar über einheitliche digitale Zugangsstellen in den Mitgliedstaaten.
Nach der formellen Annahme durch den Rat wird die VO nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach 20 Tagen in Kraft. Alexander Weis / Christoph Frank