Neue Regeln für den Gas- und Wasserstoffmarkt
Rat und EP haben am 28. November eine vorläufige politische Einigung zur RL über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff erzielt. Mit dem RL-Vorschlag werden gemeinsame Vorschriften für Übertragung, Verteilung, Lieferung und Speicherung von Gasen unter Nutzung des Erdgasnetzes festgelegt. Geregelt werden die Organisation dieses Sektors, der Zugang zum Markt sowie die Kriterien und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen.
Darüber hinaus werden Vorgaben für den schrittweisen Aufbau eines unionsweiten Wasserstoffnetzes gemacht. Über die zugehörige VO konnte noch keine Einigung gefunden werden, am 8. Dezember soll erneut verhandelt werden. Nach der jetzt bereits vorliegenden Einigung werden die Mitgliedstaaten entscheiden, ob die Netzbetreiber für Wasserstoff, Erdgas und Elektrizität zu ein und demselben Unternehmen gehören können. Die horizontale Entflechtung soll dabei den Standard bilden. Auf der Grundlage einer öffentlich zugänglichen Kosten-Nutzen-Analyse können die Mitgliedstaaten jedoch Ausnahmen gewähren. Man einigte sich bezüglich der Wasserstoffnetze zudem auf die Trennung von Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern. Das Recht der Kundinnen und Kunden, den Versorger zu wechseln, soll durch die Mitgliedstaaten gesichert werden. Auch für den Schutz der Kunden vor Nachteilen bei einer künftigen Stilllegung des Gasnetzes oder seiner Umstellung auf Wasserstoff werden Regelungen getroffen. Verbraucherschutzorganisationen müssen konsultiert, Kundinnen und Kunden im Voraus informiert und die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Kunden berücksichtigt werden. Dabei haben die Mitgliedstaaten die Befugnis, zu entscheiden, wie sie schutzbedürftige Kunden vor einer Abschaltung schützen und am besten unterstützen können.
Schließlich wird in der vorläufigen Vereinbarung eine stärkere Koordinierung der Netzentwicklungspläne für Wasserstoff, Elektrizität und Erdgas vorgesehen. Die Netzentwicklungspläne sollen auf der Integration der Sektoren, dem Grundsatz „Energieeffizienz zuerst“ und der vorrangigen Nutzung von Wasserstoff in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren aufbauen. Brigitte Köhnlein