Neue Regeln für die Abwasserbehandlung in Kommunen
Heute werden bereits 98 % der Abwässer in der EU gesammelt und 92 % behandelt. Die Bewertung der geltenden RL für Kommunalabwasser im Jahr 2019 hat jedoch gezeigt, dass bestimmte Verschmutzungsquellen noch nicht ausreichend abgedeckt sind. Dazu gehören die Abwässer aus kleineren Gemeinden und die Verschmutzung durch Regenwasserüberläufe und Mikroverunreinigungen.
Darüber hinaus sind kommunale Kläranlagen einer der größten Energieverbraucher im öffentlichen Sektor. Deshalb hatte die KOM eine Überarbeitung der RL vorgeschlagen, über die nun zwischen Rat und EP am 29. Januar im Trilog eine vorläufige politische Einigung erzielt wurde. Damit wird der Anwendungsbereich der RL auf alle Gemeinden ab 1.000 Einwohnergleichwerten (EW) ausgedehnt, im Gegensatz zu dem bisher geltenden Schwellenwert von 2.000 EW. Ein EW ist eine Einheit für die potentielle Wasserverschmutzung durch eine Person pro Tag. Kleine Gemeinden ab 1.000 EW werden in Zukunft verpflichtet, bis 2035 kommunale Abwassersammelsysteme einzurichten. Bis 2033 müssen die Mitgliedstaaten einen integrierten Plan für die Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser in größeren Gemeinden mit mehr als 100.000 EW erstellen. Für Gemeinden, in denen Überläufe aus der Kanalisation Trinkwasser, Badegewässer oder die Einhaltung der Umweltqualitätsziele für Wasser gefährden, gilt dies schon ab 10.000 EW. Außerdem werden durch die neue RL Zielwerte für die Einführung der 3. und 4. Reinigungsstufe festgelegt, mit denen Stickstoff und Phosphor sowie Mikroschadstoffe aus dem Abwasser entfernt werden. Die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, deren Produkte die Belastung des Abwassers durch Mikroschadstoffe verursachen, sollen zur Finanzierung der Kosten herangezogen werden. Und nicht zuletzt sollen nach der neuen Regelung alle kommunalen Kläranlagen zunehmend erneuerbare Energien nutzen und bis zum Jahr 2045 energieneutral wirtschaften.
Die Einigung muss nun noch von Rat und EP bestätigt werden, bevor sie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft treten kann. Brigitte Köhnlein