Neue Regeln für Industrieemissionen
Am 12. März hat das EP den mit dem Rat erzielten Kompromiss zur überarbeiteten RL über Industrieemissionen angenommen. Diese RL ist das wichtigste EU-Instrument zur Begrenzung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch Industrieanlagen, einschließlich Intensivtierhaltungsanlagen. Mit der RL wird zusätzlich die Abfallerzeugung, die Verwendung von Rohstoffen, die Energieeffizienz, Lärmemissionen und Unfallverhütung geregelt.
Eine neue VO über ein Industrieemissionsportal wurde ebenfalls angenommen. Damit soll eine integrierte und kohärente unionsweite elektronischen Datenbank eingerichtet werden, um die Information über Industrieemissionen zu verbessern. Zu diesem Zweck wird das Europäische Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen (E-PRTR) überarbeitet. Das neue Portal soll Daten enthalten über die Freisetzung von Schadstoffen, über Abfälle und Schadstoffe in Abwässern, über die Nutzung von Wasser, Energie und Rohstoffen sowie, soweit verfügbar, über die Freisetzung von Schadstoffen aus diffusen Quellen. Die neuen Regeln können veröffentlicht werden und in Kraft treten, sobald auch der Rat den Kompromiss formal angenommen hat. Brigitte Köhnlein