Neue Regeln für Reduzierung, Recycling und Wiederverwendung von Verpackungen: EP Position beschlossen
Mit großer Mehrheit hat das EP am 21. November seine Verhandlungsposition zur neuen VerpackungsVO angenommen. In dieser VO werden Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen auf dem EU-Markt festgelegt, vom Rohstoff bis zur endgültigen Entsorgung, für die erweiterte Herstellerverantwortung, die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Verpackungsabfällen. Sie gilt für alle Verpackungen und für alle Verpackungsabfälle.
Die Gesamtmenge an Verpackungsabfall in der EU ist von 66 Mio. Tonnen im Jahr 2009 auf 84 Mio. t im Jahr 2021 gestiegen. Im Jahr 2021 erzeugte jeder Europäer und jede Europäerin durchschnittlich 188,7 kg Verpackungsabfälle pro Jahr. Ohne zusätzliche Maßnahmen würde die Menge auf 209 kg im Jahr 2030 ansteigen. Das EP schlägt unter anderem vor, leichte Kunststofftragetaschen ebenso zu verbieten wie die Verwendung von bestimmten Chemikalien (PFAS, Bisphenol(a)) in Lebensmittelverpackungen. Neben den von der KOM vorgeschlagenen Gesamtzielen für die Verringerung von Verpackungen wollen die Abgeordneten spezifische Ziele für Kunststoffverpackungen festlegen, d.h. 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040.
Das EP befürwortet außerdem höhere Anforderungen an alle Verpackungen in der EU, die als recycelbar gelten sollen. Bis zum Jahr 2029 sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass 90 % der in Verpackungen enthaltenen Materialien, d.h. Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe, getrennt gesammelt werden. Zudem soll die erweiterte Herstellerverantwortung nach der Vorstellung der Parlamentarier auch für Online-Anbieter gelten. Der Rat wird über seine Position voraussichtlich im Dezember entscheiden. Brigitte Köhnlein