Neue Regeln zur Begrenzung der Industrieemissionen
Rat und EP haben am 29. November eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der RL über Industrieemissionen (IED) und die VO über die Einrichtung eines Industrieemissionsportals (IEP) erzielt. Die RL ist das zentrale EU-Instrument zur Begrenzung der Umweltbelastung durch Industrieanlagen. In der VO wird festgelegt, dass Betriebe eine Genehmigung der nationalen Behörden benötigen, wobei die besten verfügbaren Techniken (BVT) als Standard gelten.
Mit der neuen IED wird das Konzept der Umweltleistungsgrenzwerte (Environmental Performance Limit Values, EPLV) eingeführt, die von den zuständigen Behörden in der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen festzulegen sind. Rat und Parlament haben sich darauf geeinigt, dass EPLV-Bereiche für alle Energieressourcen verbindlich werden. Für Wasser sollen verbindliche Ziele durch die zuständigen Behörden festgelegt werden. Die Erweiterung des Geltungsbereichs der RL soll insofern beschränkt werden, als sie im Bereich Bergbau auf die Gewinnung von metallischen Rohstoffen beschränkt wird. Im Bereich der Tierhaltung soll die Rinderhaltung ausgenommen werden, und ansonsten sollen die Schwellenwerte erhöht werden. Weitere Elemente der Einigung betreffen die Einführung von elektronischen Genehmigungen, Sanktionen und Entschädigungen sowie eine allgemeine Überprüfungsklausel. Mit Hilfe des neuen IEP soll der öffentlichen Zugang zu Informationen über Industrieemissionen verbessert werden.
Die bestehende VO über das Europäische Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister wird durch diese VO ersetzt. EP und Rat haben mit der Einigung mehrere Schadstoffe hinzugefügt, über die im Portal in Zukunft berichtet werden muss. Brigitte Köhnlein