Neue Sanktionen nach dem Tod von Alexej Nawalny
Am 22. März hat der Rat im Rahmen des globalen Sanktionsregimes im Bereich der Menschenrechte aufgrund des Todes von Alexej Nawalny Sanktionen gegen 33 Personen und zwei Organisationen verhängt.
Neu in die Sanktionsliste aufgenommen wurden u.a. die Strafkolonien, in denen Alexej Nawalny von Juni 2022 bis zu seinem Tod inhaftiert war. Darüber hinaus beschloss der Rat, Mitglieder der Justiz, die zur politischen Unterdrückung in Russland beigetragen haben, in die Sanktionen einzubeziehen. Auch hochrangige Beamte des Strafvollzugs und des Justizministeriums, die entweder für die Vollstreckung von Haftstrafen verantwortlich sind oder den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte sowie der bürgerlichen Freiheiten nicht gewährleisten, wurden in die Liste aufgenommen.
Die restriktiven Maßnahmen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gelten nun für 104 natürliche und juristische Personen und 23 Organisationen aus verschiedenen Ländern. Alexander Weis / Christoph Frank