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Neue Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die KOM hat am 14. April eine neue Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2021-2025 vorgelegt. Sie zielt darauf ab, den Menschenhandel stärker zu bekämpfen, Täter/innen wirksamer zu verfolgen und Opfer besser zu unterstützen.

Die neue Strategie ist eng mit der am selben Tag veröffentlichten EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verknüpft. Beide Strategien gehören zu den Prioritäten der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion, die im Juli 2020 veröffentlicht wurde, und stellen zwei weitere Initiativen zu ihrer Umsetzung dar. Sie basiert auf der geltenden Menschenhandelsrichtlinie aus dem Jahr 2011, die den europäischen rechtlichen und politischen Rahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels festlegt. Die KOM beabsichtigt, die Mitgliedstaaten (MS) bei der Umsetzung der Richtlinie weiterhin zu unterstützen. Eine Evaluierung der geltenden Vorschriften ist vorgesehen, die ggf. zu ihrer Überarbeitung führen könnte. Der/Die mit der Richtlinie geschaffenen EU-Koordinator/in für die Bekämpfung des Menschenhandels soll bei der Umsetzung der neuen Strategie eine wichtige Rolle spielen.

Die Strategie umfasst eine Reihe von Maßnahmen auch legislativer Natur in vier Schwerpunktbereichen: Prävention, Bekämpfung, Opferschutz, Internationale Zusammenarbeit. Unter anderem schlägt die KOM vor, Dialoge mit Internet- und Technologiekonzernen zu führen, um die Nutzung von Online-Plattformen für die Anwerbung und Ausbeutung von Opfern wirksamer zu bekämpfen, Unterstützungs- und Schutzangebote für Opfer zu stärken und spezielle Schulungen anzubieten, um die frühzeitige Erkennung potentieller Opfer zu verbessern. Darüber hinaus beabsichtigt die KOM, die Einführung von Mindestvorschriften zur Bestrafung der Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, auf EU-Ebene zu prüfen und die internationale Zusammenarbeit mit dem Europarat und den Herkunfts- und Transitländern zu intensivieren. Roberta Ferrario

PM der KOM

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