Neue Verpackungs-VO geeint
Ratspräsidentschaft und Vertreterinnen und Vertreter des EP haben am 8. März eine vorläufige politische Einigung über die neue Verpackungs-VO erzielt. Das Problem, das mit der neuen Regelung angegangen werden soll, ist die trotz zunehmender Recyclingquoten immer weiter steigende Menge an Verpackungsmüll in der EU.
Es wird erwartet, dass die Abfallmenge aus Verpackungen bis 2030 um weitere 19 % zunehmen wird, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Bei Kunststoffverpackungen wird sogar mit einem Anstieg um 46 % gerechnet. Die neue Regelung umfasst den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Es wird festgelegt, dass Verpackungen wiederverwertbar sein und bedenkliche Inhaltsstoffe reduziert werden müssen. Außerdem wird die Kennzeichnung mit dem Ziel harmonisiert, die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Für die Wiederverwendung und die Recyclinganteile von Plastikverpackungen werden verbindliche Ziele festgelegt. Bis 2029 müssen die Mitgliedstaaten die getrennte Sammlung von mindestens 90 % der Einwegplastikflaschen und Getränkedosen sicherstellen.
Ab dem 1. Januar 2030 verboten werden Einwegverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants konsumiert werden, sowie Einzelportionen, z. B. für Gewürze, Soßen, Sahne und Zucker, als auch Miniaturverpackungen für Toilettenartikel und Wrapping-Folien für Koffer auf Flughäfen. Brigitte Köhnlein