Neue Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit südostafrikanischen Staaten

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Die KOM sowie die sog. ESA4-Staaten, die Komoren, Madagaskar, Mauritius und die Seychellen, haben ihre Verhandlungen über ein erweitertes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen gilt als erstes Handelsabkommen der „neuen Generation“ zwischen der EU und Partnern in Subsahara-Afrika und soll die wirtschaftliche Integration sowie die Investitions- und Handelsbeziehungen zwischen beiden Regionen vertiefen.
Während das Interims-WPA bereits den Warenhandel sowie die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit abdeckt, wird das erweiterte WPA bestehende Handelshemmnisse abbauen, die Digitalisierung des Handels fördern und den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen transparenter gestalten. Zudem werden moderne Regeln für Wettbewerb, Subventionstransparenz und staatliche Unternehmen eingeführt.
Neben wirtschaftlichen Aspekten enthält das Abkommen verbindliche Bestimmungen zu nachhaltiger Entwicklung, Arbeitnehmerrechten, Klima- und Umweltschutz. Eine neue Agrarpartnerschaft soll darüber hinaus nachhaltige Wertschöpfungsketten im Agrar- und Lebensmittelsektor stärken.
Nach Beschluss des Rates der EU wird das Abkommen unterzeichnet, anschließend vom EP gebilligt und tritt nach Abschluss der jeweiligen Ratifizierungsverfahren in Kraft. Das Abkommen ist außerdem für weitere Staaten der Region offen; die Verhandlungen mit Simbabwe sind noch nicht abgeschlossen. Tanja Winninger
