Neuer Aktionsplan Windkraft
Die KOM hat am 24. Oktober einen europäischen Aktionsplan für Windkraft vorgelegt. Um bis 2030 wie beschlossen einen Anteil erneuerbarer Energie von mindestens 42,5% oder mehr zu erreichen, wird eine massive Erhöhung der installierten Windkraftkapazität erforderlich sein. Die installierte Kapazität von 204 GW im Jahr 2022 soll auf über 500 GW im Jahr 2030 anwachsen.
Der Aktionsplan enthält eine Reihe nicht legislativer Sofortmaßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie gemeinsam ergriffen werden müssen, um die Herausforderungen der Branche zu bewältigen. Einige zentralen Elemente des Plans: Schnellere Genehmigungsverfahren sollen durch rasche Umsetzung der Regelungen aus der Erneuerbare-Energien-RL erreicht werden, eine höhere Transparenz durch die Veröffentlichung mittelfristiger Auktionspläne und langfristiger Ausbaupläne. Bis Ende März 2024 will die KOM Empfehlungen und Leitlinien vorlegen, um die Gestaltung von Auktionen zu verbessern, und dabei nicht-preisliche Zuschlagskriterien einführen. Noch in diesem Jahr soll ein Netzaktionsplan vorgelegt werden. Um Investitionen zu beschleunigen, wird die Kommission den Zugang zu EU-Finanzmitteln, insbesondere über den Innovationsfonds, erleichtern. Die KOM will außerdem für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen und den Zugang zu ausländischen Märkten erleichtern. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Windkraftindustrie soll eine Windkraftcharta erarbeitet werden. Gleichzeitig mit dem Aktionsplan wurde eine Mitteilung zur Umsetzung der Ziele der EU für Offshore-Energie veröffentlicht, die sich auf die vor drei Jahren angenommene entsprechende Offshore-Strategie bezieht. Brigitte Köhnlein