Neuer Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA
Die KOM hat am 10. Juli einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss nach der DSGVO für einen neuen Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA angenommen.
Mit dem Angemessenheitsbeschluss attestiert die KOM den USA ein vergleichbares Schutzniveau für personenbezogene Daten nach europäischen Standards. Der Angemessenheitsbeschluss stellt die Grundlage dafür dar, dass personenbezogene Daten aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden können, ohne dass zusätzliche Datenschutzgarantien eingeführt werden müssen. Dafür brauchen sich US-Unternehmen lediglich dem neuen Datenschutzrahmen EU-USA anzuschließen.
Den letzten Angemessenheitsbeschluss hatte der EuGH im Juli 2020 für ungültig erklärt. In der Folge führten die EU und die USA intensive Verhandlungen für einen neuen Datenschutzrahmen.
Dabei habe man sich laut KOM auf neue verbindliche Garantien geeinigt, um allen vom EuGH geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass US-Geheimdienste Datenströme jetzt nur noch überwachen dürfen, wenn dies für die nationale Sicherheit notwendig und verhältnismäßig sei. Außerdem richten die USA eine Beschwerdestelle und ein „Data Protection Review Court“ ein, an die sich auch EU-Bürger bei Streitigkeiten wenden können. Jaschar Stölting