Neuer EU-Rechtsrahmen für Straßenmautsysteme
Am 16. Februar hat das EP die vorläufige Einigung zur Reform der Wegekosten-RL, auch Eurovignette genannt, in zweiter Lesung bestätigt. EP und Rat hatten sich im vergangenen Juni auf die Überarbeitung verständigt, mit welcher der europäische Rahmen für nationale Mautsysteme den verkehrs- und klimapolitischen Zielen der EU angepasst werden soll. Der Vorschlag der KOM hierzu stammt noch aus 2017 und wurde seither langwierig beraten.
Nach den neuen Regeln haben Mitgliedstaaten weiterhin die Wahl, ob und für welche Fahrzeugklassen sie zeit- oder streckenbasierte Mautgebühren erheben möchten. Auf dem TEN-V-Kernnetz sollen jedoch zeitbasierte Vignettensysteme für schwere Nutzfahrzeuge innerhalb von acht bzw. in einigen Fällen zehn Jahren abgeschafft werden. Zudem erhalten Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Gebührensysteme für schwere Nutzfahrzeuge künftig nicht nur am Luftschadstoffausstoß, sondern auch an den CO2-Emissionen der Fahrzeuge auszurichten.
Ausnahmen von den Entgeltvorschriften gibt es u. a. für dünn besiedelte Gebiete, bestehende Konzessionsverträge und Menschen mit Behinderungen. Auch LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden, dürfen von einer Maut befreit werden.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Tobias Bertermann