Neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

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Deutschland hat die Abfallrahmen-RL nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt, Frist hierfür war der 5. Juli 2020. Deshalb hat die KOM ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. In dem entsprechenden Aufforderungsschreiben (INFR(2025)2047) wird moniert, dass die Anforderungen an Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung, die Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfällen und zur Trennung von unrechtmäßig gemischten Abfällen sowie die Vorschriften für den selektiven Rückbau in Deutschland unzureichend geregelt sind.
Auch die Vorschriften für die Verwendung von aus Bioabfällen hergestellten Materialien und die Förderung der Kompostierung in Haushalten sind nicht ausreichend. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu antworten und die von der KOM aufgezeigten Mängel zu beheben.
Bei Ausbleiben einer zufriedenstellenden Antwort kann die KOM beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben. Brigitte Köhnlein